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   BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 20.91   

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https://dejure.org/1991,3157
BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 20.91 (https://dejure.org/1991,3157)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1991 - 9 C 20.91 (https://dejure.org/1991,3157)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1991 - 9 C 20.91 (https://dejure.org/1991,3157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Erforderlichkeit einer Reise des Prozessbevollmächtigten zur Wahrnehmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung - Erstattung der Kosten für die Benutzung eines Flugzeugs

  • Wolters Kluwer

    Objektiver Nachfluchttatbestand - Änderung der Regierungspolitik - Ursachenzusammenhang - Unterlassen verfolgungshindernder Verhaltensweisen durch Asylbewerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 274
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90

    Asylrecht - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Objektiver Nachfluchtgrund

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 20.91
    Er ist nicht vom Kläger und damit nicht von demjenigen gesetzt worden, der unter Berufung auf ihn und die durch ihn ausgelöste Verfolgungsgefahr Asyl begehrt (zur Abgrenzung zwischen selbstgeschaffenen und objektiven Nachfluchttatbeständen vgl. Urteil vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 100.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 144 = BVerwGE 88, 92).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - A 16 S 1731/89

    Asylantragstellung - zum objektiven Nachfluchtgrund für junge Tamilen in Sri

    Auch wenn hier der kausale Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht fehlt, ist dem bereits im Zufluchtland lebenden Betroffenen Schutz zu gewähren, weil es unzumutbar wäre, ihn zunächst in das Verfolgerland zurückzuschicken und ihm das Risiko aufzubürden, ob er einer ihm widerfahrenden Verfolgung entgehen und so die bislang nicht gegebene Flucht nachholen kann (BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, a.a.O., S. 64 f.; BVerwG, Urteile vom 9.4.1991, E 88, 92 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 144; vom 25.6.1991 - 9 C 131.90 - vom 5.11.1991 - 9 C 20.91 -).
  • BVerwG, 12.02.1992 - 9 B 189.91

    Entfallen des in einem anderen Land gewährten Schutzes vor politischer Verfolgung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß das Unterlassen verfolgungshindernden Verhaltens durch den Asylbewerber jedenfalls dann kein selbstgeschaffener Nachfluchtgrund ist, wenn es in einer exilpolitischen Tätigkeit des Asylbewerbers in einem Drittstaat besteht, die sich als Betätigung einer bereits früher gezeigten, kontinuierlichen Überzeugung darstellt, und die (neue) politische Verfolgung auf einem nachträglichen Kurswechsel des Regimes im Drittstaat und der Änderung der Haltung dieses Staates zum Asylbewerber beruht (vgl. Urteile vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 20.91 - Dok.Ber. 1992, S. 30 und vom selben Tage - BVerwG 9 C 41.91 - Dok.Ber. 1992, S. 27, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2012 - 3 L 417/11

    Syrien, Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit, regimefeindliche Gesinnung,

    Einen objektiven und nicht einen subjektiven Nachfluchttatbestand stellt daher der Wandel in der politischen Einstellung des Heimatstaats gegenüber einer regimekritischen Organisation dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 20.91 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2006 - 9 LA 210/05

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Reichweite der Ausschlusswirkung des § 28

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.11.1991 (- 9 C 20/91 - EzAR 206 Nr. 4 = NVwZ-RR 1992, 274), wo sich das politische Engagement des Schutzsuchenden nicht geändert hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.1991 - A 16 S 1638/90
    Auch wenn hier der kausale Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht fehlt, ist dem bereits im Zufluchtland lebenden Betroffenen Schutz zu gewähren, weil es unzumutbar wäre, ihn zunächst in das Verfolgerland zurückzuschicken und ihm das Risiko aufzubürden, ob er einer ihm widerfahrenden Verfolgung entgehen und so die bislang nicht gegebene Flucht nachholen kann (BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, a.a.O., S. 64 f.; BVerwG, Urteile vom 9.4.1991, E 88, 92 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 144; vom 25.6.1991 - 9 C 131.90 - vom 5.11.1991 - 9 C 20.91-).
  • VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 A 36/13
    So stelle etwa das Unterlassen verfol­ gungsneutraler Verhaltensweisen kein willkürliches (missbräuchliches) Nachfluchtverhalten dar (Bergmann in: Renner/Bergmann/Dienelt, AusIR, 10. Auflage 2013; § 28 Rnr. 12 unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 20.91 - NVwZ-RR 1992, 274).
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